Informationen

Wenn Sie beabsichtigen Ihren Kleingarten weiterzugeben, aus welchen Gründen auch immer, wenden Sie sich an die Vorstandschaft des Bezirkes. Hier bekommen Sie Auskunft welcher der zur Zeit (ca. 15) ausgebildeten Gartenschätzer für Sie zuständig ist. Dieser kann dann, mit Absprache Ihres Ortsvereines, eine Schätzung Ihres Gartens vornehmen.

Antrag für die Kostenerstattung von Fachvorträgen
Satzung des Bezirksverbandes Waiblingen e.V.

zugelassene Pflanzenschutzmittel

Grundsätzliche Wertermittlung des Kleingartens
Mischkulturen: Was passt zu was?
Fachberatung im Bezirksverband

Tipps für die Gartengestaltung